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   BFH, 20.11.1962 - I 187/61 U   

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https://dejure.org/1962,2702
BFH, 20.11.1962 - I 187/61 U (https://dejure.org/1962,2702)
BFH, Entscheidung vom 20.11.1962 - I 187/61 U (https://dejure.org/1962,2702)
BFH, Entscheidung vom 20. November 1962 - I 187/61 U (https://dejure.org/1962,2702)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Auswirkungen bei Zustellung eines Einkommensteuerbescheides an nur einen Ehegatten bei gemeinsamer Veranlagung, aber Getrenntleben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 76, 441
  • BStBl III 1963, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.12.1959 - I 44/59 U

    Personengesellschaften, deren Gesellschafter nur zwei zusammen lebende Ehegatten

    Auszug aus BFH, 20.11.1962 - I 187/61 U
    Zutreffend ist, daß für Personengesellschaften, die nur aus zwei zusammenlebenden Ehegatten bestanden haben und deren Gewinn zunächst noch nicht einheitlich festgestellt worden ist, die einheitliche Gewinnfeststellung nicht nachgeholt werden kann, wenn die Einkommensteuerveranlagung am 21. Februar 1957 bereits rechtskräftig war und nicht aus anderen Gründen wieder aufgerollt wird (Urteil des Senats I 44/59 U vom 19. Dezember 1959, BStBl 1960 III S. 91, Slg. Bd. 70 S. 247).
  • BFH, 26.06.1958 - IV 39/58 U

    Durchführung des Feststellungsverfahrens bei getrennt veranlagten Ehegatten

    Auszug aus BFH, 20.11.1962 - I 187/61 U
    Die hierfür bedeutsame Frage, ob der Gewinn aus dem Textilwarengeschäft zum Teil auch dem Bf. zuzurechnen ist, war im einheitlichen Gewinnfeststellungsverfahren zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 39/58 U vom 26. Juni 1958, BStBl 1958 III S. 364, Slg. Bd. 67 S. 237).
  • BFH, 13.08.1970 - IV 48/65

    Zusammenzuveranlagende Eheleute - Gemeinsame Steuererklärung -

    In dem Urteil I 187/61 U vom 20. November 1962 (BFH 76, 441, BStBl III 1963, 160) nahm der I. Senat des BFH ohne nähere Begründung an, ein gegen beide Eheleute gerichteter -- offenbar nach § 17 VwZG -- in die gemeinsame Wohnung der Eheleute gesandter Zusammenveranlagungsbescheid sei mangels Anfechtung rechtskräftig geworden.
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